Friedrich-Friesen-Stiftung erstreitet gesetzliche Neuregelung der Finanzierung
parteinaher Stiftungen in Sachsen-Anhalt:

Zwar hat das Verwaltungsgericht Magdeburg in der Verhandlung am 9. März 2023 die Klage der Friedrich-Friesen-Stiftung auf Fördermittel des Landes für die Jahre 2021 und 2022 abgewiesen, zugleich aber die bisherige Förderpraxis parteinaher Stiftungen und Bildungswerke auf der Grundlage einer Richtlinie des Ministeriums für Bildung generell verworfen. Das Verwaltungsgericht Magdeburg folgte damit der jüngsten Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts.

Künftig dürfen parteinahe Stiftungen in Sachsen-Anhalt nur aufgrund eines Stiftungsgesetzes des Landes staatliche Gelder erhalten. Ein solches Gesetz ist rechtliches Neuland, sodass die Friedrich-Friesen-Stiftung darauf verweisen kann, mit der Erzwingung eines solchen Gesetzes Rechtsgeschichte geschrieben zu haben.

Für parteinahen Stiftungen von CDU, SPD, Linken, FDP und Grünen waren im Haushalt 2023 insgesamt 300.000 Euro eingestellt, die bis zum Inkrafttreten eines Stiftungsgesetzes für Sachsen-Anhalt nicht ausgezahlt werden dürfen. Allerdings erhält auch die Friedrich-Friesen-Stiftung nicht die erhofften rund 60.000 Euro aus den Landeshaushalten 2021 und 2022, da es, so der Vorsitzende Richter der 3. Kammer des Verwaltungsgerichts Magdeburg Friedrichs, „keine Gleichheit im Unrecht gibt“.

Auf der Grundlage eines künftigen Landesstiftungsgesetzes werden wir weiterhin Fördermittel des Landes beantragen und wir bestehen weiterhin auf Gleichbehandlung bei der Förderung unserer Bildungsarbeit aus staatlichen Mitteln.

Dr. Andreas Graudin
Vorsitzender